Sicher im Urlaub

 

Gut zu wissen für Reisen in die Region Seefeld – Tirols Hochplateau

Aktuelle Informationen finden Sie hier:
https://www.seefeld.com/tirol-service/aktuelles-zum-corona-virus

 

Was ist für die Einreise zu beachten? 

Einreise aus Liste-1-Ländern (Niedriginzidenzstaaten):
2G+-Regel – vollständig geimpfte oder genesene Personen können aus diesen Ländern mit einem
negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) einreisen. Geimpfte, die bereits ihre 3.
Auffrischungsimpfung erhalten haben, benötigen keinen PCR-Test für die Einreise. Ausgenommen sind
Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der
Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Kann bei der Einreise kein
zusätzlicher PCR-Test oder die 3. Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar
möglich, jedoch ist nach der Einreise eine sofortige Heimquarantäne anzutreten. Diese ist erst
beendet, wenn nach Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In
diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend. Die Nachweise
müssen auf Deutsch oder Englisch abgefasst sein

Länder der Liste 1:
Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hong Kong, Irland, Island, Italien, Jordanien, Kanada, Katar,
Kroatien, Kuwait, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande,
Norwegen, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Singapur,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn,
Uruguay, Vatikan, Vietnam, Zypern.

Einreise aus Liste-2-Ländern (Virusvariantengebiete):
Die Einreise aus diesen Ländern ist grundsätzlich untersagt. Für die festgelegten Ausnahmen (betrifft
im Wesentlichen österr. Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in
Österreich sowie Arbeits- und Studienzwecke) gilt: Die Einreise ist nur mit einem negativen PCR-Test
möglich. Zusätzlich ist eine 10-tägige Quarantäne anzutreten, die frühestens nach dem 5. Tag mit
einem weiteren PCR-Test beendet werden kann. Das Pre-Travel-Clearance-Formular ist zusätzlich
erforderlich. Man kann sich frühestens 72 Stunden vor der Einreise registrieren.
Auch wenn die Einreise über „sonstige Staaten und Gebiete“ erfolgen sollte, gelten die o.g.
Regelungen, sofern der Aufenthalt innerhalb der letzten 10 Tage in einem Virusvariantengebiet war.

Länder der Liste 2: Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia,
Simbabwe, Südafrika

Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten:
Für die Einreise aus Staaten, die nicht in Anlage 1 oder 2 geführt sind, gilt: Die Quarantäne- und
Registrierungspflicht entfällt für Personen, die einen Impfnachweis mitführen (Vollimmunisierung bzw.
bei Impfstoffen mit nur 1 vorgesehenen Impfung Wartezeit von 21 Tagen; für bereits Genesene nach
Erhalt der 1. Impfung). Somit sind Einreisen aus Drittstaaten für geimpfte Reisende möglich.
Bei nicht vorhandener Vollimmunisierung gilt für einreisende Personen: Es ist ein 2,5-G-Nachweis
mitzuführen, eine Registrierung (Pre-Travel-Clearance-Formular) vorzunehmen und eine 10-tägige
Quarantäne anzutreten, die frühestens nach dem 5. Tag mit einem Test beendet werden kann.

Gibt es eine zentrale Teststation in Seefeld, wo man Aufenthaltstests / Zutrittstests machen kann?Die Teststation befindet sich im Schützenheim/alte Feuerwehrhalle. Öffnungszeiten: Montag bis
Samstag, 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr. Keine vorherige Anmeldung erforderlich.
Bitte vor Ort einen amtlichen Lichtbildausweis und die regionale Gästekarte vorweisen sowie eine
FFP2-Maske tragen. PCR-Tests werden angeboten (Befund folgt per SMS – auch in Englisch möglich
– am Folgetag) und kosten € 19,-, wir bitten um Kartenzahlung.

Was muss ich während meines Aufenthalts in der Unterkunft beachten? 

Beim Check-In muss ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-19
Erkrankung vorgewiesen werden. Für Gäste besteht in allen öffentlichen Bereichen FFP2-
Maskenpflicht. Für die Hotelgastronomie gelten dieselben Regeln wie für die restl. Gastronomie.

Was ist, wenn ich im Urlaub Symptome entwickle und/oder positiv getestet werde?

Bei einem Verdachtsfall wird der Gast gebeten, im Zimmer zu bleiben, bis die Gesundheitsberatung
unter 1450 oder ein regionaler Arzt informiert, die Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde
(Bezirkshauptmannschaft) erfolgt sowie der zuständige Arzt vor Ort eingetroffen ist. Bis zum
Testergebnis wird das Zimmer nicht verlassen oder es erfolgt je nach Symptomen eine Überführung
ins Krankenhaus. Alle Kontaktpersonen der vergangenen 48 Std. vor Symptombeginn sollten darüber
hinaus rasch genannt/ausfindig gemacht werden können. Bei negativem Testergebnis (PCR-Test)
endet die Zimmerquarantäne und es erfolgen vor Ort keine weiteren Schritte.
Bei positivem Testergebnis (PCR-Test) bleibt der Gast in seinem Zimmer, bis die Gesundheitsbehörde
entsprechend informiert ist und weitere Anweisungen gibt. Es sind hier verschiedene Varianten
möglich: Quarantäne im Beherbergungsbetrieb, in einer gesonderten Unterkunft (sogenanntes „Safe
House“) oder bei schwerem Verlauf eine Überführung ins Krankenhaus. Auch eine vorzeitige
Heimreise via Infektionstransport wäre unter bestimmten Voraussetzungen für die positiv getestete
Person möglich, was im Einzelfall von den Behörden geprüft und entschieden wird.

Gibt es Kontaktbeschränkungen?

Es gelten keine Kontakt- oder Ausgangsbeschränkungen, außer für ungeimpfte Personen.

Rückreise von österreichischen Gästen: Aus der Olympiaregion Seefeld kann ohne Auflagen in
den österreichischen Heimatort zurückgekehrt werden.

Rückreise nach Deutschland: Geimpfte und genesene Personen müssen nur eine
Einreiseanmeldung (mit Upload des jeweiligen Zertifikates) durchführen, für sie gilt keine
Quarantäneverpflichtung. Alle anderen Personen benötigen eine Einreiseanmeldung, einen gültigen
Test und eine Verpflichtung zur Quarantäne, aus der man sich nach 5 Tagen wieder freitesten kann.
Definition 3-G-Nachweise: für alle Einreisenden ab 12 J.: vollständige Impfung (14 Tage Wartezeit),
Antigen-/PCR-Test (max. 48 bzw. 72 Std.) oder Genesungszertifikat (max. 6 Monate und mind. 28
Tage zurückliegende Infektion).

Rückreise in die Schweiz/Liechtenstein: Für die Rückreise aus Tirol benötigt man weder 3-GNachweis noch eine Einreiseregistrierung. Bei einer Kontrolle sollten nur glaubhaft gemacht werden
können, dass man aus Tirol rückreist (z.B. durch eine Buchungsbestätigung des Urlaubs).

Rückreise nach Italien:Für die Einreise bzw. Rückreise nach Italien ist ein Impfnachweis
(vollständige Immunisierung seit mind. 14 Tagen mit einem von der EMA zugelassen Impfstoff) plus
Vorlage eines negativen Antigen- (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Tests (max. 48 Stunden alt),
Genesungszertifikat (verordnete Quarantänezeit muss verstrichen sein) plus Vorlage eines negativen
Antigen- (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Tests (max. 48 Stunden alt) oder Testbescheid (negativer
PCR- oder Antigentest, bei Einreise nicht älter als 48 Stunden, Testpflicht gilt für Kinder ab 6 Jahren)
erforderlich. Diese Zertifikate müssen in italienischer, englischer, französischer, oder spanischer
Sprache verfasst sein und können entweder digital oder in Papierformat vorgelegt werden
(Ausnahmen für Südtirol möglich, d.h. hier werden ggf. auch Zertifikate auf Deutsch akzeptiert).
Einreisende nach Italien müssen sich zudem über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular
(dPLF) elektronisch registrieren.

 Braucht man als Gast einen Eintrittstest für die Unterkunft? 

Alle Gäste müssen bei Anreise in der Unterkunft, beim Besuch von Gastronomie- und
Freizeiteinrichtungen (indoor) geimpft oder genesen sein. Es sei denn, sie können ein ärztliches Attest
über einen medizinischen Grund vorlegen, der eine Impfung nicht möglich macht.
Dann gilt das ärztliche Attest in Kombination mit PCR-Tests (immer 72 Std. gültig).

Gültigkeitsdauer der Nachweise: 

Geimpfte Personen: Impfnachweise gelten bei Vollimmunisierung ab dem Zeitpunkt der 2. Impfung
(ausgenommen Impfstoff Johnson & Johnson – Impfung gilt mit 21 Tagen Wartezeit und längstens bis
2.1.2022 ohne Auffrischung). Gültigkeit bei Vollimmunisierung bzw. Genesene & 1 Impfung: max. 9
Monate. Drittimpfungen bzw. Auffrischungen: nicht älter als 7 Mon., akzeptierte Vakzine: alle von der
EMA zugelassenen Impfstoffe

Genesene Personen:

  • Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage.
  • Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
  • Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.

Wo muss ich eine FFP2-Maske tragen? 

Diese ist derzeit in allen öffentlichen Bereichen & öffentlichen Verkehrsmitteln mit den dazugehörigen
Bahnsteigen, Haltestellen und Bahnhöfen, Taxis verpflichtend. Ausgenommen hiervon sind neben
Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden
kann, Kinder bis zum 6. Lebensjahr.

Informationsstand: 19.12.2021. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Entwicklungen.

Kontakt für Detailfragen: Informations- und Mobilitätszentrum Seefeld, Tel.: 0043/50880, 

Email: region@seefeld.com